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   BGH, 15.12.1981 - 5 StR 603/81   

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https://dejure.org/1981,14600
BGH, 15.12.1981 - 5 StR 603/81 (https://dejure.org/1981,14600)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1981 - 5 StR 603/81 (https://dejure.org/1981,14600)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1981 - 5 StR 603/81 (https://dejure.org/1981,14600)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unterbleiben der Geltendmachung begründeter Ansprüche durch eine lückenhafte Abrechnung als Nachteil im Sinne von § 266 Strafgesetzbuch (StGB)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.12.1965 - 5 StR 312/65

    Annahme eines Untreuetatbestandes wegen Missbrauchs der Verfügungsbefugnis über

    Auszug aus BGH, 15.12.1981 - 5 StR 603/81
    Eine lückenhafte Abrechnung, die es wahrscheinlich macht, daß die Geltendmachung begründeter Ansprüche unterbleibt, kann ein Nachteil im Sinne von § 266 StGB sein, wenn das Bestehen begründeter Ansprüche festgestellt ist (BGHSt 20, 304).
  • BGH, 21.10.1994 - 2 StR 328/94

    Unzulässigkeit von Hilfsbeweisanträgen

    Dies entspricht dem Grundsatz, daß die Frage des Vermögensschadens unter Zugrundelegung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen ist, und wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu anderen Fällen, in denen ebenfalls kein Wechsel in der rechtlichen Zuordnung vorliegt, bestätigt: das gilt etwa für Vermögensgefährdung durch einzelne Buchungsvorgänge (vgl. RG JW 1926, 586; BGHSt 6, 115, 117; dazu Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 249), durch insgesamt unordentliche, den Vermögensstand verschleiernde Buchführung (sehr weitgehend: RGSt 77, 228; einschränkend: BGHSt 20, 304; BGH GA 1956, 121; BGH, Urt. v. 27. November 1956 - 5 StR 310/56 - S. 9 f; Urt. v. 15. Dezember 1981 - 5 StR 603/81; dazu Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 266 Rdn. 45; Hübner in LK 10. Aufl. § 266 Rdn. 97, jeweils m. w. N.) oder durch Bildung von "schwarzen Kassen" (vgl. RGSt 71, 155; 75, 227; BGH GA 1956, 121, 154; BGH, Urt. v. 28. September 1954 - 5 StR 203/54, Urt. v. 8. Oktober 1957 - 1 StR 310/57; dazu Hübner aaO Rdn. 98; Neye NStZ 1981, 369, 371).
  • BGH, 11.11.1982 - 4 StR 406/82

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch einen Rechtsanwalt -

    Denn nur der dem zu betreuenden Vermögen zugefügte Nachteil ist für § 266 StGB rechtserheblich (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1981 - 5 StR 603/81).
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